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Beitragsordnung



Pflichten der Mitglieder ab 18 Jahren

Zur Aufrechterhaltung der Bewirtung unseres Clubhauses ist jedes Mitglied zur Ableistung
eines 1 - wöchigen Wirtedienstes (zusammen mit 3 oder 4 weiteren Mietgliedern) verpflichtet.
Bei Nichterfüllung werden 80.- Euro erhoben.

Zur Pflege des Clubhauses und der Außenanlagen kann auch am Arbeitsdienst teilgenommen werden.
Jede abgeleistete Stunde wird dann wird dann mit 8.-Euro verrechnet.

Schlüsselpfand für Schlüssel der Clubanlage beträgt 25.-Euro einmalig.

 

 

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