Platzordnung
Die Anlage dient zur Ausübung des Tennissportes und der
Erholung der Mitglieder.
Um Ordnung im Spielbetrieb zu erhalten, werden die Mitglieder des Tennis-Club
Weinsberg aufgefordert,
die folgenden Bestimmungen zu beachten:
1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die
ihre fälligen Beiträge bezahlt haben.
2. Das Spielen auf den Plätzen ist nur
mit Tenniskleidung erlaubt.
3. Die Tennisplätze dürfen nur
mit Tennisschuhen mit Rillen, keine Noppen betreten werden.
4. Um jedem Mitglied eine Möglichkeit
zum Tennisspielen zu geben, sind Einzelspiele nach einer Stunde,
Doppelspiele nach 1 ½ Stunden abzubrechen und der Platz den wartenden
Mitspielern freizumachen.
Die Spielzeiten können so lange überschritten werden, bis andere
Spieler den Platz beanspruchen.
Die Platzuhr ist vor Spielbeginn einzustellen.
Bei Forderungsspielen entfällt die zeitliche Begrenzung.
5. Wochentags ab 17°° Uhr und Sonntag
vormittags ab 10°° Uhr stehen die Plätze in erster Linie
den berufstätigen Mitgliedern zur Verfügung. Die Jugendlichen
(Schüler) sollen zu diesen Zeiten
die Spielplätze, soweit sie in Anspruch genommen werden, nicht benutzen.
Der Jugendplatz (Platz 7) steht den Kindern und Jugendlichen im Verein zur
Verfügung.
6. Sonderregelungen über Platzbelegungen sind notwendig
für Training und Forderungsspiele,
Clubwettspiele, Breitensportspiele und Freundschaftsspiele.
Die Trainingszeiten für Mannschaften werden durch Aushang bekannt gegeben.
Für Clubwettspiele und Freundschaftsspiele notwendige Plätze sind
rechtzeitig vor Turnierbeginn
zu räumen. Werden die für das Training reservierten Plätze
nicht innerhalb von 15 Minuten
nach dem offiziellen Trainingsbeginn durch die Mannschaften belegt, so stehen
diese Plätze
für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung. Die Freigabe für
den normalen Spielbetrieb erfolgt durch
den Turnierleiter oder durch den Sportwart oder Jugendwart.
7. Trainerstunden werden jeweils für
Jugendliche auf Platz 7, für Erwachsene auf Platz 5 erteilt.
8. Gastspieler bezahlen für die Stunde
€ 6,--. Vor Beginn muss das Spiel in die Gästeliste eingetragen
werden.
Sie dürfen, wenn der Platz von Mitgliedern benützt wird, nicht
weiterspielen.
Gastspieler, die beim TC Obersulm bzw. beim TC Lehrensteinsfeld aktives
Mitglied sind,
dürfen mit einem Mitglied des TCW kostenlos spielen. Allerdings muss
auch hier das Spiel vor Beginn
in die Gästeliste eingetragen werden. Nach 17.00 Uhr, sowie an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen
können Gäste nur spielen, wenn nicht alle Plätze von Mitgliedern
beansprucht werden.
9. Es ist nicht gestattet, einen bestimmten
Platz zu beanspruchen, solange andere Spielfelder frei sind.
10. Alle Mitglieder werden aufgefordert,
die Umkleideräume und Platzanlagen sauber und in Ordnung zu halten.
Der Platzwart ist berechtigt, Kleidungsstücke, die längere Zeit
unordentlich herumliegen, einzusammeln
und nach angemessener Zeit zu entsorgen. Für Gegenstände und Wertsachen
kann der Verein keine Haftung übernehmen.
11. Die Plätze sind nach der jeweiligen
Spielzeit abzuziehen und zu spritzen.
12. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für
die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen.
In allen Zweifelsfällen entscheidet der Sportwart. Mitglieder des Ausschusses
sind berechtigt,
in besonderen Fällen das Hausrecht des Vereins zu wahren.
Weinsberg, den 29. Juni 2006
Tennis – Club – Weinsberg E.V.