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Platzordnung

Die Anlage dient zur Ausübung des Tennissportes und der Erholung der Mitglieder.
Um Ordnung im Spielbetrieb zu erhalten, werden die Mitglieder des Tennis-Club Weinsberg aufgefordert,
die folgenden Bestimmungen zu beachten:

1. Spielberechtigt sind nur Mitglieder, die ihre fälligen Beiträge bezahlt haben.

2. Das Spielen auf den Plätzen ist nur mit Tenniskleidung erlaubt.

3. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisschuhen mit Rillen, keine Noppen betreten werden.

4. Um jedem Mitglied eine Möglichkeit zum Tennisspielen zu geben, sind Einzelspiele nach einer Stunde,
Doppelspiele nach 1 ½ Stunden abzubrechen und der Platz den wartenden Mitspielern freizumachen.
Die Spielzeiten können so lange überschritten werden, bis andere Spieler den Platz beanspruchen.
Die Platzuhr ist vor Spielbeginn einzustellen.
Bei Forderungsspielen entfällt die zeitliche Begrenzung.

5. Wochentags ab 17°° Uhr und Sonntag vormittags ab 10°° Uhr stehen die Plätze in erster Linie
den berufstätigen Mitgliedern zur Verfügung. Die Jugendlichen (Schüler) sollen zu diesen Zeiten
die Spielplätze, soweit sie in Anspruch genommen werden, nicht benutzen.
Der Jugendplatz (Platz 7) steht den Kindern und Jugendlichen im Verein zur Verfügung.

6. Sonderregelungen über Platzbelegungen sind notwendig für Training und Forderungsspiele,
Clubwettspiele, Breitensportspiele und Freundschaftsspiele.
Die Trainingszeiten für Mannschaften werden durch Aushang bekannt gegeben.
Für Clubwettspiele und Freundschaftsspiele notwendige Plätze sind rechtzeitig vor Turnierbeginn
zu räumen. Werden die für das Training reservierten Plätze nicht innerhalb von 15 Minuten
nach dem offiziellen Trainingsbeginn durch die Mannschaften belegt, so stehen diese Plätze
für den allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung. Die Freigabe für den normalen Spielbetrieb erfolgt durch
den Turnierleiter oder durch den Sportwart oder Jugendwart.

7. Trainerstunden werden jeweils für Jugendliche auf Platz 7, für Erwachsene auf Platz 5 erteilt.

8. Gastspieler bezahlen für die Stunde € 6,--. Vor Beginn muss das Spiel in die Gästeliste eingetragen werden.
Sie dürfen, wenn der Platz von Mitgliedern benützt wird, nicht weiterspielen.
Gastspieler, die beim TC Obersulm bzw. beim TC Lehrensteinsfeld aktives Mitglied sind,
dürfen mit einem Mitglied des TCW kostenlos spielen. Allerdings muss auch hier das Spiel vor Beginn
in die Gästeliste eingetragen werden. Nach 17.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
können Gäste nur spielen, wenn nicht alle Plätze von Mitgliedern beansprucht werden.

9. Es ist nicht gestattet, einen bestimmten Platz zu beanspruchen, solange andere Spielfelder frei sind.

 

10. Alle Mitglieder werden aufgefordert, die Umkleideräume und Platzanlagen sauber und in Ordnung zu halten.
Der Platzwart ist berechtigt, Kleidungsstücke, die längere Zeit unordentlich herumliegen, einzusammeln
und nach angemessener Zeit zu entsorgen. Für Gegenstände und Wertsachen kann der Verein keine Haftung übernehmen.

11. Die Plätze sind nach der jeweiligen Spielzeit abzuziehen und zu spritzen.

12. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für die Einhaltung der Platzordnung zu sorgen.
In allen Zweifelsfällen entscheidet der Sportwart. Mitglieder des Ausschusses sind berechtigt,
in besonderen Fällen das Hausrecht des Vereins zu wahren.



Weinsberg, den 29. Juni 2006

Tennis – Club – Weinsberg E.V.




 

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